Frequently Asked Questions (FAQs)

  • Unterschied PsychiaterIn, PsychologIn, PsychotherapeutIn?

 

 

PsychiaterIn: Ist eine Ärztin/ein Arzt, die/der nach dem Medizinstudium eine fachärztliche Ausbildung in Psychiatrie abgeschlossen hat. Diese Personen sind für medikamentöse Behandlung zuständig und nicht für therapeutische Gespräche, außer sie haben eine zusätzliche psychotherapeutische Ausbildung.

 

 

 

PsychologIn: Genauer gesagt Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen arbeiten in Krankenhäusern, Beratungsstellen oder in der freien Praxis und sind für psychologische Diagnostik und psychologische Gespräche zuständig. Psychologische Behandlungen sind leider noch immer nicht mit der GKK rückverrechenbar.

 

 

 

PsychotherapeutInnen: Haben nach einem Quellberuf (PsychologInnen, SozialarbeiterInnen, ÄrtzInnen,...) eine zusätzliche Ausbildung als PsychotherapeutIn. Hier gibt es verschiedene Richtungen, die sich teilweise sehr stark von den Ansätzen her unterscheiden. PsychotherapeutInnen bieten Psychotherapie an, welche mit den Kassen (teil-) rückverechenbar ist.

 

 

  • Brauche ich einen Überweisungsschein für einen Termin bei Ihnen?

 Damit eine Teilrückverrechnung mit den Kassen möglich ist müssen Sie bitte bis zur spätestens zweiten Sitzung ein Mal zum Hausarzt/ zur Hausärztin und dort eine Bestätigung zur psychotherapeutischen Behandlung ausfüllen lassen. Einen Vordruck bekommen Sie in der ersten Sitzung von mir mit, sowie eine genaue Vorgehensweise.

 

 

  • Werden die Kosten für die Sitzungen bei Ihnen von der Krankenkasse übernommen?

 

Psychotherapeutische Behandlung stellen eine Kassenleistungen dar und können mit den Kassen teilrückverrechnet werden. Zum genauen Refundierungssatz verweise ich Sie auf den Punkt Kosten.

 

Bitte fragen Sie bei Ihrer (Zusatz-) Kasse nach den individuellen Vereinbarungen.

 

 

  • Wie bezahle ich?

 

Die Erbringung der Bezahlung erfolgt  in Bar am Ende der Einzelsitzung/ zu Beginn des Kurses. Die Teilrückerstattung durch die Kassen regeln Sie direkt über diese, genaue Informationen erhalten ist im Erstgespräch bei mir.

 

 

  • Wie mache ich einen Termin bei Ihnen aus?

 

Telefonisch, per Mail oder Kontaktformular. Ich bitte um persönliche Terminvereinbarung.

 

 

  •  Wie schnell bekomme ich einen Termin bei Ihnen?

 

Nach Kontaktaufnahme bekommen Sie ehest möglich einen Termin. Je nach Praxisauslastung und Ihren möglichen Terminen zur Zeit innerhalb von 2-3 Wochen.

 

 

  • Ich arbeite 40 Stunden und möchte keine Termine innerhalb der Arbeitszeit ausmachen, kann ich trotzdem eine psychotherapeutische/ psychologische Beratung, Behandlung, Begleitung bei Ihnen in Anspruch nehmen?

 

Ja, selbstverständlich. Ich biete Termine nachmittags und abends an, auch Freitagnachmittags und Samstags. Gruppenangebote finden meistens abends statt.

 

 

  •  Kann ich auch während meiner Arbeitszeit einen Termin bei einer Psychologin/einem Psychologen oder Psychotherapeutin/ Psychotherapeut ausmachen?

 

Natürlich können Sie innerhalb Ihrer Arbeitszeiten auch Termine (ärztliche, physiotherapeutische, psychologische,…) wahrnehmen. Ich stelle Ihnen gerne eine formlose Zeitbestätigung aus.

 

 

  • Werden meine Daten an ArbeitgeberIn, AMS, etc. weitergegeben?

 

Nein. Als Psychologin/Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht und dem Datenschutz. Alles was in der Praxis besprochen wird, bleibt dort. Was Sie persönlich nach Außen tragen bleibt Ihnen überlassen. Ich leite von mir aus keinerlei Informationen an ArbeitgeberInnen, AMS etc. weiter, außer Sie möchten dies.

Bei der Einreichung der psychotherapeutischen Behandlung bei Ihrer Krankenkasse unterliegen Ihre Akten auch dem Datenschutz.

 

 

  • Darf ich im Krankenstand (aufgrund psychischer Probleme) ins Kino gehen?

 

Ja. Wenn Sie aufgrund psychischer Probleme im Krankenstand sind beispielsweise Depression oder Burn Out, dann dürfen Sie auch außer Haus. Speziell bei Depressionen ist es zum Beispiel auch sehr wichtig für den Genesungsprozess aus dem Haus zu gehen und etwas zu unternehmen. Personen haben in diesem Fall oft Bedenken, dass Sie beispielsweise ArbeitskollegInnen sehen und der Krankenkasse melden könnten, dass Sie in ungerechtfertigten Krankenstand sind. Sie brauchen in diesem Fall keine Bedenken haben. Wichtig ist, dass Ihre Ärztin/Ihr Arzt auf der Krankmeldung Ausgehzeiten erlaubt bzw. keine Bettruhe verschreibt, dann können Sie sich frei bewegen.

 

 

  • Warum zur Psychologin/Psychotherapeutin und nicht zur besten Freundin?

 

Ein gutes soziales Umfeld mit einem FreundInnenkreis und einer guten familiären Einbettung sind sehr gut und wichtig, manchmal ist es allerdings gut eine außenstehende, neutrale Person zum Reden zu haben. Eine Psychologin/Psychotherapeutin nimmt eine objektive, neutrale Stellung ein ohne jemanden von vornherein aufgrund ihrer oder seiner Probleme zu beurteilen. Zusammen versucht man zu erfassen was der Grund des Besuches ist, was die Probleme oder Fragestellungen sind und wie man diese gemeinsam verbessern kann. Eine psychologische Behandlung soll als Hilfe zur Selbsthilfe gesehen werden und nicht als Knopf den ich einmal drücke und all meine Probleme und Schmerzen sind weg. Die Klientin/der Klient muss aktiv an einer Verbesserung mitarbeiten, wobei die Psychologin/Psychotherapeutin eine unterstützende Haltung einnimmt.

 

 

 

  • Ich habe Antidepressiva von meiner Ärztin/meinem Arzt bekommen und habe Angst diese zu nehmen, kann ich davon süchtig werden?

 

Nein. Von Antidepressiva können Sie nicht süchtig werden und diese werden meist auch sehr gut vertragen. Wichtig ist, dass man sich genau an die ärztliche Empfehlung hält und die Medikamente wie vorgeschrieben, regelmäßig einnimmt. Sollten Nebenwirkungen auftreten diese bitte zuerst mit der Ärztin/dem Arzt besprechen und nicht selber „herumdoktern“ und die Medikamente variieren oder absetzen. Speziell bei Antidepressiva ist es wichtig diese auch noch einige Zeit länger zu nehmen, auch wenn man schon positive Effekte erzielt hat, da diese sich erst stabilisieren müssen. Medikamente sind immer unter ärztlicher Kontrolle „auszuschleichen“.

 

Viele Personen haben Angst vor Psychopharmaka (das sind Medikamente, die auf die Psyche wirken). Es gibt natürlich verschiedene Medikamente, die abhängig machen und zu Dauerschäden führen können, wenn man sie falsch einsetzt. Dabei handelt es sich beispielsweise um Schmerzmittel oder starke Beruhigungsmittel, die hauptsächlich stationär eingesetzt werden und nicht über längere Zeit eingenommen werden dürfen.

 

Antidepressiva in Kombination mit „Gesprächstherapie“ stellen eine sehr gute Behandlungsmöglichkeit dar.